Sperrfristen – ein Anachronismus?
Es ist der Albtraum von Medienschaffenden: Die Meldung steht schon im Netz, bevor die Entscheidung überhaupt offiziell ist – so etwas passiert, wenn Sperrfristen nicht beachtet werden.
Ein Beispiel für dieses moderne Mediendesaster ist die kürzliche Meldung des Medienportals Turi, dass ein großer privater Radiosender eine zweite Radiofrequenz erhalte. Dabei hatte das zuständige Komitee zu diesem Zeitpunkt offiziell noch gar nicht darüber getagt.
Wer immer auch hinter den Kulissen für die frühzeitige Veröffentlichung verantwortlich war, dies ist ein Paradebeispiel dafür, dass die Regeln von Sperrfristen entweder nicht bekannt waren, bewusst missachtet oder – im besten Fall für den Schadensverursacher – versehentlich auf „send“ gedrückt wurde.
Im Internet-Zeitalter, in dem sogar Bundespräsidentenwahlergebnisse „aus Versehen“ per Twitter verbreitet werden, stellt sich die Frage, wie sinnvoll und durchsetzbar Sperrfristen sind.
Der Sinn von Sperrfristen
Dabei sind Sperrfristen und Internet kein Widerspruch in sich. Denn Medien profitieren davon, wenn sie bereits vor einem Ereignis Informationen erhalten, ohne dass diese jedoch schon für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich sind. Vor allem bei Preisverleihungen nutzt eine vorzeitige Bekanntgabe der Preisträger mit einer Sperrfrist dem Veranstalter und den Berichterstattern.
Die Medienvertreter können recherchieren und sich vorbereiten, der Veranstalter hat alles getan, damit über sein Ereignis umfassend berichtet wird.
Auch bei geplanten öffentlichen Reden ist eine Sperrfrist sinnvoll, denn möglicherweise ist der spätere Redner verhindert oder aktualisiert den ursprünglich geplanten Text. Material zu Bilanzpressekonferenzen wird häufig vorab verschickt, vor allem bei komplexen Zahlen sichern die Vorabinformationen mit Sperrfrist eine akkurate Berichterstattung.
Verbindlichkeit der Sperrfristen
Der Deutsche Presserat hat bereits 2006 seine Richtlinien geändert und Sperrfristen als “gestrichen, da überholt” bezeichnet. Sperrfristen sind rechtlich nicht bindend und eine freiwillige, stillschweigende Vereinbarung zwischen Informant und Journalist.
Bricht ein Journalist bzw. ein Medium die Sperrfrist, so kann er davon ausgehen, dass er keine Informationen mehr vorab erhält – im schlimmsten Fall ist seine Vertrauenswürdigkeit so erschüttert, dass er von keiner Quelle mehr Informationen erhält. Da Journalisten und Medien mit Informationen Geld verdienen und v.a. Exklusivität anstreben, funktioniert das “System” Sperrfrist immer noch.
Dazu Nachrichtenchef Martin Romanczyk (dpa): „Sperrfristen im Sinne der Chancengleichheit für alle Medien werden auch in Zeiten des Web durchgesetzt, in dem zum Beispiel die EU-Kommission, Eurostat, aber auch die Unesco mit Ausschluss aus dem Verteiler für eine bestimmte Zeit drohen. Das kann dann schmerzlich sein für eine Agentur im Wettbewerb.”
Richtiger Umgang mit Sperrfristen.
Wer mit Sperrfristen operiert, sollte sich immer auch bewusst sein, an welche Medien er die vorzeitigen – noch vertraulichen – Informationen gibt. Bei der Verbreitung muss sicher gestellt werden, dass nur der Kreis an Journalisten und Medien informiert wird, der sich an die stillschweigende Vereinbarung halten wird. Wir von news aktuell haben dafür ein eingespieltes und funktionierendes Prozedere entwickelt. Vor Ablauf der Sperrfrist werden Agenturen und Tageszeitungen mit dem deutlichen Hinweis auf die Sperrfrist und deren Ablauf informiert, nach Ablauf der Sperrfrist die angeschlossenen Internetmedien und E-Mailabonnenten.
Möchten Sie mehr darüber wissen? Wir beraten Sie auch gerne, wann und wie eine Sperrfrist sinnvoll und effektiv eingesetzt wird. Kontaktieren Sie uns per E-Mail desk@newsaktuell.de oder per Telefon 040-4113-32589.
Ulrike Langer
Hallo Frau John,
Ihre generellen Ausführungen zum Sinn und Unsinn von Sperrfristen finde ich überzeugend. Aber der Fall LMK / Radiofrequenzvergabe / turi2 hat mit dem Thema Sperrfrist überhaupt nichts zu tun. Die LMK hätte niemals eine Pressemitteilung zum Ausgang einer Sitzung verschicken dürfen, bevor die Sitzung überhaupt stattgefunden hat. Dabei ist es völlig unerheblich, ob diese Pressemitteilung mit einer Sperrfrist gekennzeichnet war oder nicht. Turi 2 hatte in diesem Fall geradezu die Pflicht, auf den groben Verfahrensfehler der LMK aufmerksam zu machen.
Monika
Liebe Frau Langer, danke für Ihren Einspruch. Ja, stimmt: das Beispiel hinkt, wenn man über Sperrfristen schreibt. Da hätte ich besser eines der zahllosen anderen nehmen sollen.Gibt ja leider genug. Danke und Grüsse, Monika John
Marc
Ich kann auch Sperrfristen verstehen, die bei Preisverleihungen gelten. Vor allem wenn die Preisträger tatsächlich nichts von ihrer Auszeichnung wissen.
Da inzwischen “alle” im Publikum ein Smartphone haben, würde eine Meldung über die Sieger, einer Veranstaltung die Spannung zerstören. Im schlimmsten Fall ist der Saal dann leer bis auf die Sieger, weil alle anderen abgereist sind. Was ja auch nicht schön wäre.