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08. Februar 2012
Frank Schleicher

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Produktmanager OBS - über Fotografie & Infografik als PR-Tool sowie das allg. Bildgeschäft
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Fehlende Bildnachweise – ein Ärgernis für Pressesprecher und PR-Berater

von Frank Schleicher
Mittwoch, 02 Dezember 2009 um 15:30 Uhr | 6 Kommentare

Die meisten Medien tun es, wollen es aber nicht an die große Glocke hängen: Sie greifen zur Bebilderung ihrer redaktionellen Inhalte auf die honorarfreien Bilder von Pressestellen und Agenturen zurück. Die Redaktionen sind zunehmend auf dieses kostenfreie Bildangebot der PR-Branche angewiesen, da beim Einkauf von Fotolizenzen gespart werden muss.

Dass mittlerweile ein erheblicher Anteil der in den Print- und Onlinemedien publizierten Pressebilder aus PR-Quellen stammt, wird von zahlreichen Redaktionen durch fehlende, unvollständige oder irreführende Quellenangaben verschleiert.Gerade weil die Redaktionen gebrandete, also mit Firmenlogo versehene PR-Bilder meist ablehnen, sind Pressesprecher und PR-Berater sehr daran interessiert, dass eine korrekte und vollständige Quellenangabe unmittelbar am veröffentlichten Pressebild erfolgt. Der Bildnachweis mit dem jeweiligen Unternehmensnamen als Quellenangabe wird – und dies übrigens zu Recht – als Gegenleistung für den kostenfreien Fotoservice der Pressestellen angesehen.

Die ungeschriebene „Geschäftsgrundlage“, die dem Angebot und der Nutzung honorarfreier Pressebilder zugrunde liegt, ist schließlich folgende: Die Medien erhalten von Unternehmen und anderen Instituationen wertvollen Content, den kostenfrei nutzen können. Im Gegenzug erhalten die Pressestellen mit der Veröffentlichung von PR-Bildern Aufmerksamkeit im redaktionellen Umfeld und die Gelegenheit, Einfluss auf das Image ihres Unternehmens, eines Produktes oder der Marke in den Medien zu nehmen.

Aus diesem Grund ist es übrigens auch im Interesse der Leser, dass die Herkunft von Pressebildern durch einen korrekten Bildnachweis transparent wird.

Leider scheren sich viele Redaktionen nicht um die geltende Rechtslage, die einen Bildnachweis eigentlich zwingend vorschreibt. Stattdessen wird auf eine Quellenangabe häufig ganz verzichtet. Dahinter seht oft die Ansicht: „Wenn ich schon so gnädig bin, PR-Bilder zu veröffentlichen, muss ich das nicht auch noch dranschreiben.“ Häufig ist auch zu beobachten, dass sehr allgemeine, unvollständige oder gar irreführende Quellenangaben publiziert werden.

Manche Bildnachweise (darunter übrigens auch die einiger Qualitätszeitungen) sind eher geeignet, die Nutzung von PR-Bildern  zu verschleiern.  Verbreitet sind Quellenangaben wie „Pressebild“, „privat“ oder das Kürzel „oh“. Man könnte vermuten, dass es sich bei „oh“ um das Namenskürzel eines Fotografen handelt, der über ein bewundernswertes Repertoire fotografischer Ausdrucksformen verfügt. Tatsächlich steht dieses Kürzel aber schlicht für „ohne Honorar“.

Was aber können Presseverantwortliche tun, damit die Medien ihre PR-Bilder mit korrekten Quellenangaben veröffentlichen?

Zunächst sind die Pressestellen und Agenturen gefordert, ihren Beitrag zu leisten: Sie müssen den Wunsch nach einer bestimmten Quellenangabe gegenüber den Medien eindeutig sowie in geeigneter Form zum Ausdruck bringen. Dieser Hinweis muss unmittelbar mit der Bilddatei verknüpft sein und die Redakteure sollten auch wissen, wo sie die Information über die Herkunft des Bildes und den gewünschten Bildnachweis finden.

Damit sind wir bereits wieder beim Thema Metatexte, denn die fachgerechte Methode, jene Information über den Inhaber der Bildrechte (also das Unternehmen) sowie den Urheber (also den Namen des Fotografen) an die Redaktionen zu übermitteln, ist die Nutzung der dafür reservierten Felder im IPTC-Header. Wer seine Bilder ohne diese standardisierten Informationen an die Medien weitergibt, muss damit rechnen, dass der korrekte Bildnachweis schon daran scheitert, dass die Redaktion gar nicht weiß, aus welcher Quelle das Bild stammt.

Wenn es trotz vorhandener Copyright-Informationen zu einer Veröffentlichung ohne korrekten Bildnachweis kommt, sollte die Redaktion ein kritisches Feedback erhalten. Dabei ist es sicherlich kontraproduktiv, wenn gleich mit rechtlichen Konsequenzen gedroht wird. Dies gilt selbst dann, wenn sich eine Redaktion über den expliziten Wunsch nach einer Quellenangabe hinweggesetzt hat. Presssprecher haben schließlich kein Interesse daran, die Beziehung zu den Medien durch juristische Auseinandersetzungen zu verschlechtern.

Empfehlenswert ist es dagegen, nach einer Bildveröffentlichung mit mangelhaftem oder fehlendem Bildnachweis zügig Kontakt mit den verantwortlichen Redakteuren aufzunehmen. Dabei sollte man freundlich daran erinnern, dass die korrekte Quellenangaben die Voraussetzung dafür sind, dass Pressestellen PR-Bilder kostenfrei zur Verfügung stellen.

Wenn künftig all jene PR-Berater und Pressesprecher, die sich bisher nur im Stillen über fehlende Bildnachweise ärgern, zum Telefon greifen, wird sich auch etwas ändern.

  • 5. Dezember 2009 um 18:23
    Martin Okon
  • 2. September 2010 um 16:31
    Ramona Hapke
    • Frank Schleicher 2. September 2010 um 16:48
      Frank Schleicher

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